Satzung
An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird das "Interdisziplinäre Zentrum für Verkehrswissenschaften an der Universität Würzburg" gegründet.
§ 1 Ziele und Aufgaben
- Das Interdisziplinäre Zentrum für Verkehrswissenschaften an der Universität Würzburg (IZVW) ist eine Koordinierungsstelle, die in den Verantwortungsbereich der Organe der Universität eingebunden ist.
- Aufgabe des IZVW ist es, beizutragen zur Entwicklung und Förderung einer interdisziplinären Verkehrswissenschaft durch Forschungen, Ausbildungsangebote und Mitwirkung an Verkehrsprojekten. Das IZVW legt Schwerpunkte in den Bereichen Verhalten, Gesellschaft, Politik, Recht, Medizin, Technik, Raum und Wirtschaft. Die Förderung und Koordination der fachgebietsbezogenen und interdisziplinären Kooperation dieser Wissenschaftsbereiche ist die Aufgabe des Zentrums.
- Das IZVW erfüllt seine Aufgabe durch
- die Dokumentation der verkehrswissenschaftlichen Entwicklungen im In- und Ausland,
- die eigenständige Durchführung grundlagen- und anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet einer interdisziplinären Verkehrswissenschaft und relevanter angrenzender Gebiete,
- die organisatorische und sachliche Mithilfe bei der Durchführung von Forschungsprojekten seiner Mitglieder,
- ein Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung und Verbreitung verkehrswissenschaftlicher Erkenntnisse,
- die Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung verkehrswissenschaftlicher Erkenntnisse in Intervention und Prävention, insbesondere auch die Mitwirkung bei der Umsetzung in staatliches Handeln,
- die Erforschung der Grundlagen verkehrspsychologischer und verkehrsmedizinischer Diagnostik und deren Anwendung.
- Das IZVW unterstützt im Rahmen des Möglichen alle mit der Verkehrssicherheit befaßten Personen und Institutionen der Region.
- Das IZVW hat weiterhin die Aufgabe der Förderung überregionaler und internationaler Kooperationen.
§ 2 Mittelbeschaffung
Das IZVW bemüht sich um die Einwerbung von Mitteln öffentlicher und nichtöffentlicher Forschungsförderung. Zusätzlich bemüht sich das IZVW um Spenden, Stiftungen sowie um sonstige Zuwendungen. Für die Bewirtschaftung der Mittel gilt die Bayerische Haushaltsordnung.
§ 3 Mitglieder
- Mitglieder können werden alle Angehörigen der Julius-Maximilians-Universität, die im Sinne der Zielsetzung des § 1 arbeiten oder arbeiten wollen. Sie werden auf Antrag mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung aufgenommen.
- Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag auch Personen, die selbst nicht Mitglieder der Universität Würzburg sind, sowie Institutionen aufnehmen, die die Ziele des IZVW unterstützen. Diese Mitglieder haben nur beratende Stimme.
- Der Beirat kann verkehrswissenschaftlich arbeitende Personen und Institutionen, insbesondere aus dem Ausland, als assoziierte Mitglieder berufen.
- Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand oder durch Ausschluß aus einem wichtigen Grund. Ein Ausschlußantrag kann nur behandelt werden, wenn er mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern schriftlich mit Begründung zugegangen ist.
§ 4 Organe
Organe des IZVW sind:
- die Mitgliederversammlung,
- der Beirat,
- der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden einberufen. Eine Mitgliederversammlung soll binnen zwei Monaten vom Vorsitzenden einberufen werden, wenn mindestens 30 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beim Vorsitzenden beantragen.
- Die Mitgliederversammlung ist für alle Aufgaben zuständig,, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- 1. Entgegennahme des Berichts des Vorsitzenden,
- 2. Beratung und Beschlußfassung über die Tätigkeit des IZVW,
- 3. Entgegennahme der Berichte der Projektsprecher,
- 4. Bearbeitung von Vorschlägen für Änderungen des Statuts,
- 5. Wahl der Mitglieder des Beirats.
§ 6 Beirat
- Die Zusammensetzung des Beirats soll dem interdisziplinären Charakter entsprechen und das Aufgabenspektrum des IZVW repräsentieren.
- Die Mitgliederversammlung wählt fünf Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen (§ 1 Abs.2 S.2).
- Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorsitzende beruft den Beirat ein und leitet die Sitzung. Der Beirat ist einzuberufen, wenn mindestens 30 Prozent seiner Mitglieder es verlangen.
- Aufgabe des Beirates ist es, die Arbeit des IZVW mit Rat und Tat zu fördern und zu beschließen über die Vergabe der Mittel des IZVW, über die Anerkennung von Projekten und über die Aufnahme kooperierender Mitglieder.
- Der Beirat faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand wird vom Beirat gewählt. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Amtszeit entspricht der des Beirats.
- Der Vorsitzende hat folgende Aufgaben:
- Einberufung und Leitung der Sitzungen des Beirats,
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung,
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirats und Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
- Koordination und Unterstützung der Aktivitäten der einzelnen Projekte,
- Bewirtschaftung der dem IZVW zur Verfügung gestellten Mittel,
- Aufsicht über die Geschäftsstelle des IZVW,
- Bemühungen um Zuwendungen Dritter,
- Auftreten für das IZVW nach außen.
§ 8 Projekte des IZVW
- Ein Projekt, das im Namen des IZVW durchgeführt werden soll, muß vom Beirat anerkannt werden.
- Jedes Projekt benennt einen Sprecher, der Mitglied des IZVW sein muß. Über die geleistete Arbeit wird der Mitgliederversammlung jährlich einmal schriftlich berichtet.
Dieses Statut hat die Gründungsversammlung des IZVW in ihrer Sitzung am 25.März 1992 beschlossen.
Am 29.Oktober 1993 wurde dieses Statut durch die Mitgliederversammlung geändert und von der Philosophischen Fakultät III in den Bereich der Julius-Maximilians-Universität überführt.
