Intern
    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Zwischenprüfung

    Das Ausbildungscurriculum des Weiterbildungsstudiengangs sieht eine Zwischenprüfung vor. Die Zwischenprüfung dient der Bestandsaufnahme des bisherigen Ausbildungsverlaufs und als Rückmeldung für die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) zu ihrem Leistungsstand. Die PiA sollen mit der Zwischenprüfung belegen, dass sie das Wissen und die therapeutischen Grundfertigkeiten besitzen, die praktische Ausbildung im ambulanten Setting unter Supervision durchführen zu können.

    Die Zwischenprüfung kann nach dem ersten Ausbildungsjahr, also frühestens ein Jahr nach Ausbildungsbeginn am Beginn des dritten Fachsemesters abgelegt werden. Jährlich werden zwei Prüfungszeiträume jeweils zum Beginn des Winter- bzw.Sommersemesters angeboten. 

    Anmeldung

    Als Prüfungszeiträume und Anmeldefristen sind vorgesehen:

      Anmeldeschluss Prüfungszeitraum
    Herbst (Wintersemester) 1. Oktober 20. Oktober - 10. November
    Frühjahr (Sommersemester) 1. April 20. April - 10. Mai

    Die Anmeldung erfolgt in der Geschäftsstelle des Weiterbildungsstudiengangs und setzt folgende Unterlagen voraus, die Sie bitte fristgerecht und komplett in einer „Zwischenprüfungsmappe“ einreichen, damit wir Ihre Unterlagen direkt an die Prüfer weiterleiten können:

    • eine schriftliche (gerne stichwortartige) Darstellung des bisherigen Ausbildungsverlaufs (es sollen Informationen zur bisherigen Praktischen Tätigkeit und bisherige Erfahrungen mit Patienten enthalten sein)
    • ein Fallbericht, welcher sich an die Gliederung des Fallberichts der Approbationsprüfung  hält (auch wenn der Bericht zur Zwischenprüfung weniger umfangfreich als dieser ist)
    • eine digitales Speichermedium (DVD, USB), welches die Aufzeichnung einer Therapiesitzung (mindestens 30 Minuten) enthält
    • das Formblatt Videodokumentation
    • und eine Darstellung der zukünftigen Ausbildungsplanung im Hinblick auf die praktische Ausbildung in der Institutsambulanz mit dem Formblatt Beginn der Ambulanztätigkeit

    Den Fallbericht und die schriftlichen Darstellungen von Ausbildungs- und -planung mailen Sie bitte auch als pdf-Dateien (musterfrau_fallbericht, musterfrau_ausbildungsverlauf, musterfrau_ausbildungsplanung) an wapp@psychologie.uni-wuerzburg.de.

    Bestandteile

    Die Zwischenprüfung beinhaltet

    • Behandlung eines Patienten, einschließlich Dokumentation der Behandlung (Fallarbeit),
    • Videodokumentation einer Behandlungsstunde,
    • mündliche Prüfung.

    Fallarbeit

    Die Patientenbehandlung bezieht sich in der Regel auf einen Fall aus der Praktischen Tätigkeit, die Behandlung kann sowohl in einem stationären als auch in einem ambulanten Setting stationär durchgeführt worden sein. Es gibt keine Mindestvorgabe an durchgeführten Therapiestunden, auch muss die Behandlung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dokumentationen eingereicht werden, nicht abgeschlossen sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Fallbericht die Problemanalyse, Diagnose, und Behandungsplanung beinhaltet. Eine Supervision der Behandlung sollte nach Möglichkeit stattgefunden haben, wobei es jedoch nicht zwingend notwendig ist, dass der Supervisor vom Weiterbildungsstudiengang anerkannt ist.

    Dokumentation der Fallarbeit

    Da sich das Format der Zwischenprüfung an der staatlichen Abschlussprüfung orientiert, ist auch für die Zwischenprüfung ein Fallbericht zu erstellen. Allerdings in einem hinsichtlich Umfang und Anspruch deutlich abgespeckten Format ! Der Fallbericht soll ca. zehn Seiten umfassen. Das Schriftbild kann ein- oder eineinhalbzeilig sein. Die Schriftgröße sollte zwischen 10 und 12 gewählt werden. Die äußere Form sollte ansprechend sein. In der Kopfzeile sind Name des/der PiA und Code des Patienten angegeben.

    Videodokumentation

    Für den Fall muss die Videodokumentation einer vollständigen Einzelbehandlungsstunde eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann auch ein Video eines anderen Falls eingereicht werden. Der Videodokumentation ist ein Formblatt mit Informationen zur aufgezeichneten Therapiestunde beizulegen.

    Mündliche Prüfung

    Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten. In den ersten fünf Minuten stellt der/die PiA den Zwischenprüfungsfall vor (Gliederung). Im weiteren Verlauf der Prüfung wird der Fall diskutiert und es werden Fragen zur eingereichten Videodokumentation und zu den Inhalten der bisherigen Ausbildung gestellt.

    Durchführung

    Die Prüfungskommission besteht aus zwei Personen (mindestens eine mit Supervisionsstatus). Die Prüfer beurteilen die Falldokumentationen und die Videodokumentation vor der mündlichen Prüfung. Am Ende der mündlichen Prüfung berät sich die Prüfungskommission in Abwesenheit des Teilnehmers und anschließend erhält der Teilnehmer eine differenzierte Rückmeldung zu der mündlichen Prüfung, der Falldokumentation und der Videodokumentation.

    Die drei Teile werden einzeln bewertet. Es wird keine differenzierte Benotung vorgenommen, es wird lediglich die Unterscheidung zwischen bestanden und nicht bestanden (nicht ausreichend) gemacht. Wenn die Prüfung oder Teile der Prüfung von der Prüfungskommission als nicht ausreichend bewertet werden, können von der Prüfungskommission individuelle Auflagen erteilt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage wird der entsprechende Prüfungsteil erneut bewertet.

    Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn alle drei Teile als bestanden bewertet wurden.

    Weitere Informationen

    Die PiA erhalten auf Anfrage eine Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung.

    Der Beginn der Psychotherapien unter Supervision an der Institutsambulanz oder Lehrpraxis im Rahmen der praktischen Ausbildung darf erst nach bestandener Zwischenprüfung erfolgen.

    Leider sind Berufs-, Privat- und Ausbildungsleben nicht immer so, wie es die Pläne vorsehen. Wenn bei der Planung der Zwischenprüfung Probleme auftreten, sollten diese mit dem Stammdozenten oder dem Geschäftsführer des Weiterbildungsstudiengangs (Dr. Harald Krebs) besprochen werden.