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    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Bewerbung und Zulassung

    Der Weiterbildungsstudiengang richtet sich an Psychologen mit Diplom- oder Master-Abschluss. Jährlich startet ein Ausbildungsjahrgang zum Wintersemester.

    Bewerbungen können jederzeit bis 15. Dezember des Vorjahres mit folgenden Nachweisen eingereicht werden:

    • Bewerbungsanschreiben mit Begründung des Antrags auf Zulassung
    • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
    • Nachweis über a) ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt oder b) bereits absolvierte Prüfungsleistungen im laufenden Hauptfachtudium 
    • Arbeits- bzw. Praktikumszeugnisse
    • Abiturzeugnis

    Die Unterlagen können persönlich in der Anmeldung der Institutsambulanz (4. OG des Lehrstuhls für Psychologie I, Raum 416) abgegeben, per Post (Marcusstr. 9-11, 97070 Würzburg) oder auch eMail (wapp@psychologie.uni-wuerzburg.de) in Form von pdf-Dokumenten verschickt werden. 

    Neben diesen formalen Voraussetzungen muss ein Bewerber für die vom Institut angebotene Ausbildung im Sinne einer Passung geeignet sein. Hierzu findet ein persönliches Gespräch mit dem Bewerber statt, das zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist Anfang Januar durchgeführt wird. Die Anzahl der Plätze ist auf insgesamt maximal 18 Plätze beschränkt. Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Weiterbildungsausschuss.

    Bei einer Zusage schreibt sich der Teilnehmer als Studierender im Fach "Psychologische Psychotherapie" an der Universität Würzburg ein und bleibt während des gesamten Ausbildungsdauer immatrikuliert. Die Einschreibung am Beginn der Ausbildung und die Rückmeldungen in den Folgesemestern bilden die formale Grundlage der Ausbildungsbeziehung. Der Abschluss eines sog. Ausbildungsvertrages wie an privaten Ausbildungsinstituten üblich ist daher nicht erforderlich.

    Durch den Status als Studierendere sind die Studiengangsteilnehmer daher zur Entrichtung des jeweils gültigen Semesterbeitrages (zurzeit 125 €, Stand SS 2019) verpflichtet. Im Gegenzug können die Teilnehmer im Gegenzug Infrastruktur und Dienstleistungen der Universität (z.B. Universitätsbibliothek, Hochschulsport und Rechenzentrum) und des Studierendenwerkes (Mensen, Wohnheime) in Anspruch nehmen. Ferner haben sie kostenlosen Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (Semesterticket) und sind durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

     

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