Intern
    Universitätsambulanz und Forschungseinheit Psychotherapie

    Inhalte

    Der Weiterbildungsstudiengang beinhaltet vier thematische Schwerpunkte: Theorie, Selbsterfahrung, praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung unter Supervision. Die Gesamtstundenzahl der Ausbildung beträgt 4.200 Stunden.

    Da die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl der theoretischen (600 h) und praktischen Ausbildung (600 h), der praktischen Tätigkeiten I und II (1200 h/600 h), Supervision (150 h) und Selbsterfahrung (120 h) nur 3.270 Stunden ergeben, entfallen weitere 930 Stunden auf die sogenannte "Freie Spitze".

    Über die Stunden der freien Spitze kann jedes Ausbildungsinstitut frei verfügen. Am Weiterbildungsstudiengang werden die Stunden für das Vor- und Nachbereiten der Therapie- und Supervisionsstunden während der praktischen Ausbildung, das Erstellen von Fallberichten, die Teilnahme an Ambulanzkonferenzen wie -teambesprechungen und die Prüfungsvorbereitung angerechnet.

    Der gesamte Weiterbildungsstudiengang wird durch ein begleitendes Studienbuch dokumentiert. Das Studienbuch enthält den Nachweis über den Besuch der verschiedenen Theorieeminare, Bescheinigungen über Teilnahme an der Selbsterfahrung und der Supervision.