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    Fachstudienberatung Schulpsychologie

    FAQs

    Der Studiengang ist ab dem Wintersemester 2026/27 zulassungsbeschränkt. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website der Studierendenkanzlei (https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/).

    Im regulären Studium an der JMU sind insgesamt 145 ECTS-Punkte vorgesehen. Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen gemäß LPO I 142 Leistungspunkte nachgewiesen werden, davon mindestens 92 Leistungspunkte nach § 110 Abs. 2 LPO I.

    Bei einer nachträglichen Erweiterung müssen die ECTS-Punkte aus dem freien Bereich sowie für die Zulassungsarbeit nicht erneut erbracht werden. Zudem entfällt die praktisch-psychologische Tätigkeit 2.

    Beim Lehramt an Gymnasien mit Schulpsychologie als Teil der Fächerverbindung verlängert sich die Regelstudienzeit um ein Semester auf insgesamt 10 Semester. Bei einer Erweiterung mit Schulpsychologie verlängert sie sich für Grundschule, Mittelschule und Realschule um zwei Semester auf 9 Semester; beim Gymnasium als Erweiterung um zwei Semester auf 11 Semester. Bei einer nachträglichen Erweiterung gibt es keine Regelstudienzeit.

    Pflichtbereich, insgesamt 145 ECTS:

    Modul

    ECTS

    Statistik 1

    6

    Statistik 2

    6

    Differenzielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie

    6

    Allgemeine Psychologie 1

    5

    Allgemeine Psychologie 2.1

    3

    Allgemeine Psychologie 2.2

    2

    Entwicklungspsychologie

    6

    Sozialpsychologie

    6

    Organisationspsychologie der Schule

    5

    Empirisch-psychologisches Praktikum

    10

    Pädagogische Psychologie 1

    7

    Pädagogische Psychologie 2

    5

    Klinische Psychologie

    6

    Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters

    9

    Psychologische Basiskompetenzen: Grundlagen der Diagnostik und Testtheorie

    7

    Versuchspersonenstunden

    1

    Pädagogisch-psychologische Diagnostik

    6

    Schulpsychologische Beratung

    7

    Schulpsychologische Gutachtenerstellung

    10

    Psychologie der Online- und Mobilkommunikation

    3

    Psychologische Basiskompetenzen: Versuchsplanung und wissenschaftliches Arbeiten

    10

    Praktisch-psychologische Tätigkeit 1

    6

    Praktisch-psychologische Tätigkeit 2

    6

    Praktisch-psychologische Tätigkeit 3

    8

    Die Module und Prüfungsformen sind in der Studienfachbeschreibung aufgelistet; die Praktika sind dort ebenfalls als Module aufgeführt.

    (https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/modulbeschreibungen-und-handbuecher/modulhandbuecher-und-sfbs/  unter Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (n04))

    Dies hängt von der Fächerkombination ab:

    Bei Gymnasiallehramt ersetzt Schulpsychologie als Teil der Fächerverbindung ein vertieft studiertes Unterrichtsfach; als Erweiterungsfach kommt es zu den anderen beiden Unterrichtsfächern hinzu. Bei Grundschul- und Mittelschullehramt tritt Schulpsychologie an die Stelle des Unterrichtsfachs. Bei Realschullehramt ersetzt es eines der beiden Unterrichtsfächer. Im Fall einer nachträglichen Erweiterung wird unabhängig von der Schulart kein Unterrichtsfach ersetzt.

    Es gibt drei praktisch-psychologische Tätigkeiten:

    Praktikum

    Umfang

    Ort

    Praktisch-psychologische Tätigkeit 1

    4 Wochen / 160 Stunden, 6 ECTS

    an einer Schule, die dem studierten Lehramt angehört

    Praktisch-psychologische Tätigkeit 2

    4 Wochen / 160 Stunden, 6 ECTS

    an einer Schule, die nicht dem studierten Lehramt angehört, oder an einer Staatlichen Schulberatungsstelle

    Praktisch-psychologische Tätigkeit 3

    5 Wochen / 160 Stunden, 8 ECTS

    an einer außerschulischen Einrichtung, die vom StMUK als geeignet befunden wurde

    Alle drei Praktika werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Für die praktisch-psychologische Tätigkeit 3 muss dafür ein Erfahrungsbericht von ca. 6 Seiten angefertigt werden.
    Bei einer nachträglichen Erweiterung entfällt die praktisch-psychologische Tätigkeit 2. Die praktisch-psychologische Tätigkeit 1 kann an der eigenen Schule abgeleistet werden, und die praktisch-psychologische Tätigkeit 3 ist an einer außerschulischen Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, einer Einrichtung der Heimerziehung, einer Erziehungs- oder anderen Beratungsstelle für Jugendliche abzuleisten.

    Für individuelle Fragen bitte an das Praktikumsamt Unterfranken unter der Leitung von Frau Springer wenden:  https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-fuer-die-gymnasien/unterfranken#praktikumsamt

    Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum mit 4 ECTS bezieht sich nicht auf Schulpsychologie. Bei Realschullehramt ist es im verbleibenden Unterrichtsfach zu absolvieren; bei Grundschul-/Mittelschullehramt in einem der Didaktikfächer; beim Gymnasiallehramt im verbleibenden Fach der Fächerverbindung.

    Für Schulpsychologie als Teil der Fächerverbindung bei Gymnasiallehramt sowie als Erweiterungsfach bei Grund-, Mittel- und Realschullehramt wird ein einheitlicher Durchschnittswert aus den Modulprüfungen gebildet. Dabei zählt der Pflichtbereich mit 145/145, also vollständig. Eine Note für den Freien Bereich wird nicht ausgewiesen.

    Für Schulpsychologie als Erweiterungsfach bei Gymnasiallehramt oder als nachträgliches Erweiterungsfach ergibt sich die Fachnote ausschließlich aus den Noten der Ersten Staatsprüfung.

    Für die Zulassung zum EWS-Examen müssen folgende Module erfolgreich abgeschlossen sein:

    • Differenzielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie

    • Sozialpsychologie

    • Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters

    Zusätzlich müssen die Module Bildungswissenschaften (BiWi), Bildungsforschung (BiFo) und Schulpädagogik regulär gemäß der Prüfungsordnung der Erziehungswissenschaften bestanden werden.

    Studierende mit Erweiterungsfach: Wurden diese Module bereits im Rahmen des regulären Lehramtsstudiums erfolgreich abgeschlossen, müssen sie nicht erneut absolviert werden. Die bereits erbrachten Leistungen können angerechnet werden.

    Prinzipiell können Leistungen aus einem früheren Studium nur einmal und innerhalb des ersten Semesters des neuen Studiengangs an der JMU zur Anerkennung eingereicht werden. Leistungen aus einem Auslandssemester müssen unmittelbar nach dessen Beendigung beantragt werden.

    Sofern die erbrachte Leistung den Inhalt eines Schulpsychologie-Moduls abdeckt, ist eine Anrechnung möglich, muss aber für jeden Fall von den entsprechenden Modulbeauftragen geprüft werden.  Für die Anrechnung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Informationen zum Vorgehen finden Sie hier: https://www.psychologie.uni-wuerzburg.de/fsb-schulpsychologie/informationen-zum-studienfach/anrechnung-vorheriger-leistungen/

    Die Zulassungsarbeit muss in Schulpsychologie geschrieben werden, wenn Schulpsychologie als Teil der Fächerverbindung oder als Erweiterungsfach bei Grund-/Mittelschul- oder Realschullehramt gewählt wurde. Die Zulassungsarbeit darf nicht in Schulpsychologie geschrieben werden, wenn die Erweiterung das Lehramt Gymnasium betrifft. Bei einer nachträglichen Erweiterung muss keine Zulassungsarbeit geschrieben werden.

    Es gibt keine eigenen Lehrveranstaltungen für Studierende, die Schulpsychologie als nachträgliche Erweiterung studieren. Die meisten Lehrveranstaltungen finden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr statt. In Einzelfällen werden Seminare auch als Blockveranstaltung an Wochenenden oder online per Videokonferenz angeboten. In Rücksprache mit der eigenen Schulleitung und dem Bayerischem Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann im Einzelfall für einen begrenzten Zeitraum eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung gewährt werden.

    Es gibt keinen Studienverlaufsplan. Die Informationen sind den Modulhandbüchern und fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Schulform zu entnehmen. In den ersten ein bis zwei Semestern empfehlen wir, Veranstaltungen aus den Grundlagenfächern (Statistik, Allgemeine Psychologie 1, Allgemeine Psychologie 2, Differenzielle und Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie) zu wählen.

    Es gibt kein eigenes Modulhandbuch für Lehramt Sonderpädagogik. Es kann sich am Modulhandbuch für Lehramt Grundschule orientiert werden.

    Wenn Sie das Fach Schulpsychologie als grundständiges Fach studieren, muss ein Referendariat absolviert werden. Studieren Sie Schulpsychologie als Erweiterungsfach im Rahmen des Lehramts an Gymnasien oder als nachträgliche Erweiterung, muss man kein eigenes Referendariat absolvieren.

    Im Studiengang Schulpsychologie müssen Versuchspersonenstunden durch Studienteilnahme absolviert werden.

    Die Anmeldung zu den Studien erfolgt über das SONA-System. Vor der Nutzung sollten die Richtlinien und FAQs sorgfältig gelesen werden, siehe:

    https://www.psychologie.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0602-fsb/2024/FAQs_SONA_als_Teilnehmer_in_.pdf

    Für weitere Informationen, zum Beispiel zum Thema Anmeldung bei SONA, kann die Website des Instituts für Psychologie besucht werden: https://www.psychologie.uni-wuerzburg.de/fsb/bsc-psy/vp-stunden/

    Durch das Schulpsychologiestudium kann kein Bachelorabschluss in Psychologie erworben werden. Für ein Bachelorstudium in Psychologie muss sich gesondert beworben werden.

    Mit einem Abschluss in Schulpsychologie kann man sich in Würzburg nicht für einen Masterstudiengang in Psychologie einschreiben.

    Die Leistungen müssen aus dem Angebot des fächerübergreifenden freien Bereichs erbracht werden, NICHT aus dem Angebot des fachspezifischen freien Bereichs (Erziehungswissenschaften). Für ergänzende Bestimmungen für den fächerübergreifenden „Freien Bereich“ (FÜG) im Rahmen des Studiums und das Angebot siehe: https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32020000/Ordnungen/Freier_Bereich-FUEG-LA-22aes-20260909-kon-Netz.pdf