Intern
    Fachstudienberatung Schulpsychologie

    Anrechnung vorheriger Leistungen

    Eine Anrechnung kann prinzipiell nur im ersten Semester, das Sie in Würzburg Schulpsychologie studieren, erfolgen.

    Möchten Sie sich Leistungen aus vorherigen Hochschulsemestern anrechnen lassen, gilt folgendes Vorgehen:

    • Ordnen Sie ein bereits absolviertes Modul einem Modul aus der Schulpsychologie zu.
    • Kontaktieren Sie den/die Modulverantwortliche/n aus der Schulpsychologie (die Modulverantwortlichen können Sie dem Modulhandbuch entnehmen, siehe https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/modulbeschreibungen-und-handbuecher/modulhandbuecher-und-sfbs/) und bitten Sie um Prüfung auf Anrechenbarkeit.
    • Wenn das Modul angerechnet werden kann, füllen diese bitte dieses Formular aus und lassen es unterschreiben.
    • Übermitteln Sie das Formblatt an das Prüfungsamt, das die Verbuchung vornimmt.
    • Achtung: EWS-Module können grundsätzlich nicht für Module im Studienfach Schulpsychologie angerechnet werden.

     

    Für das Studienfach Schulpsychologie insgesamt ist jede Höherstufung des Fachsemesters (z.B., weil im zweiten Unterrichtsfach bereits Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten erbracht wurden) von Nachteil, weil die zu erbringenden Lehrveranstaltungen in der Schulpsychologie dann kapazitativ nicht mehr angerechnet werden. Effektiv geht durch eine Höherstufung daher Lehrkapazität in der Schulpsychologie verloren. Daher bitten wir Sie, eine Höherstufung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn diese für Sie mit großen Vorteilen verbunden wäre. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss Schulpsychologie (Vorsitzender: Prof. Dr. Tobias Richter, tobias.richter@uni-wuerzburg.de).