Intern
    Hochschulambulanz für Psychotherapie

    Lehre

    Die Hochschulambulanz ist in den im WS 21/22  eingeführten Masterstudiengang "Klinische Psychologie, Psychotherapie und Klinische Neurowissenschaften (M.Sc.)" eingebunden.

    Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) sieht als Zugangsvoraussetzung für die Approbationsprüfung die Teilnahme der Master-Studierenden an der sog. Berufsqualifizierende Tätigkeit III (BQT-III) vor. Nach einem stationären Praktikum im Umfang von 450 h in Kooperationskliniken in den ersten beiden Semestern sammeln die Studierenden ab dem 3. Semester berufspraktische Fähigkeiten in einem ambulanten Praktikum (150 Stunden) an der Hochschulambulanz.

    Psychologische Psychotherapeutinnen aus der Hochschulambulanz sind als Lehrtherapeutinnen tätig und führen das ambulante Praktikum der BQT III durch. In Kleingruppen behandeln die Studierenden dabei unter Anleitung der Lehrtherapeutinnen  Patienten und Patientinnen, so dass die im Rahmen des ambulanten Praktikums nachgewiesenen Leistungen alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfüllen.