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    Fachstudienberatung Psychologie

    Häufig gestellte Fragen zum Praktikum

    Häufig gestellte Fragen zum berufsorientierenden Praktikum

    Wie lange muss mein Pflichtpraktikum mindestens dauern?

    Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen haben, gelten für Sie die Fachspezifischen Bestimmungen für den BSc Psychologie von 2015 (FSB 2015). Nach diesen müssen Sie 12 Wochen Pflichtpraktikum absolvieren. Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester 2020/21 oder später begonnen haben, gelten für Sie die Fachspezifischen Bestimmungen für den BSc Psychologie von 2020 (FSB 2020). Nach diesen müssen Sie 14 Wochen Pflichtpraktikum absolvieren. 

    Ich habe mein Studium im Wintersemester 2020/21 oder später begonnen und möchte den Masterstudiengang Psychologie im Anschluss meines Bachelors wählen. Wie muss ich dafür meine Praktika aufteilen?

    Nach aktuellem Stand gibt es für diesen Fall keine Beschränken bei der Wahl des Orientierungspraktikums oder der Berufspraktischen Tätigkeit 1 bzw. 2. Sie können also Praktika im Bereich der Psychotherapie oder auch nicht machen.

    Ich habe mein Studium im Wintersemester 2020/21 oder später begonnen und möchte den Masterstudiengang Psychotherapie im Anschluss meines Bachelors wählen. Wie muss ich dafür meine Praktika aufteilen?

    Um den berufsrechtlichen Voraussetzungen für ein Studium zur Approbation in Psychotherapie nach § 7 und § 9 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) und der Anlage 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) zu entsprechen, müssen das Orientierungspraktikum Psychotherapie und die Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1 gewählt worden sein. Das Orientierungspraktikum Psychotherapie und die Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1 muss in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unter Anleitung einer Person erfolgen, die über eine der folgenden Qualifikationen verfügt: Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten mit abgeschlossener Weiterbildung, oder Psychologische Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -psychotherapeut mit entsprechender Fachkunde. Vergleichen Sie hierzu bitte Anlage SFB (Studienfachbeschreibung) in Ihrer Prüfungsordnung (FSB 2020).

    Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein berufsorientierendes Praktikum bzw. eine berufspraktische Tätigkeit (FSB 2020) anerkannt werden kann?
    Die Prüfungsordnung legt besonderen Wert darauf, dass das berufsorientierende Praktikum unter der Betreuung einer Psychologin mit ausreichendem akademischem Abschluss  (siehe unten) stattfindet und mindestens 12 (FSB 2015) bzw. 14 (FSB 2020) Wochen Vollzeit-Tätigkeit entspricht. Das Praktikum muss dokumentiert werden durch die Praktikumsbescheinigung,  auf der die Betreuerin nach Abschluss des Praktikums gegenzeichnet, sowie zusätzlich durch einen ausführlicheren Praktikumsbericht im Umfang von insgesamt etwa 8 Seiten, in dem der Studierende die Einzelheiten und den Ablauf des Praktikums beschreibt.

    Was ist die „ausreichende“ Qualifikation für den Betreuer?
    Die Betreuerin soll ein universitäres Vollstudium der Psychologie mit Diplom- oder Master-Abschluss absolviert haben. Ein B. Sc. Abschluss in Psychologie ist nicht ausreichend, ebenso wenig wie ein nicht-psychologisches Studium (z.B. Medizin) mit psychologieaffiner Zusatzausbildung (z.B. Fachärztin für Psychiatrie). Bei anderen Abschlüssen in Psychologie (z.B. Fachhochschul-Abschlüssen) ist eine vorherige Genehmigung durch den Prüfungsausschuss notwendig.

    Reichen für die Anerkennung die Abgabe von Praktikumsbescheinigung und Bericht, oder ist auch noch ein Praktikumszeugnis notwendig?
    Ein Praktikumszeugnis muss nicht abgegeben werden, Praktikumsbescheinigung und Praktikumsbericht genügen.

    Man kann die geforderten 12 (FSB 2015) Wochen ja auf bis zu drei Teilpraktika aufteilen. Ist es dann möglich, diese in verschiedenen Einrichtungen zu machen?
    Ja. Gerade wenn man noch unentschlossen ist, in welchem Bereich man nach dem Studium arbeiten möchte, wäre es vorteilhaft, in möglichst unterschiedliche Tätigkeitsfelder reinzuschnuppern. In diesem  Fall sollte man also zwei verschiedene Teilpraktika wählen. Wenn man auf der anderen Seite schon sehr konkrete Vorstellungen über seine berufliche Zukunft hat und vielleicht sogar schon erste konkrete Kontakte knüpfen möchte, kann man das Praktikum auch nur bei einer einzigen Einrichtung ableisten.

    Gibt es inhaltliche Einschränkungen, oder anders gefragt: Welche Fachgebiete eignen sich für das Praktikum?
    Die Prüfungsordnung macht erfreulicherweise keine inhaltlichen Einschränkungen, so lange das Praktikum den genannten formalen Voraussetzungen entspricht. Sie haben also je nach Interesse sehr unterschiedliche Möglichkeiten (z.B. Therapeutische Praxis, Erziehungsberatung, Psychiatrische Klinik, Personalentwicklung oder sonst überall, wo noch Psychologinnen arbeiten).

    Wie kann ich die geforderten 12 (FSB 2015) bzw. 14 (FSB 2020) Wochen aufteilen? Müssen die Teilpraktika gleich lang sein? 
    Für Studierende nach FSB 2015 (gültig für Studierende die vor dem WiSe 20/21 ihr Bachelorstudium begonnen haben) kann das Praktikum auf höchstens drei Teilpraktika aufgeteilt werden, solange sichergestellt ist, dass keiner der Teile rechnerisch weniger als 4 Wochen Vollzeitbeschäftigung entspricht. Die Teilpraktika müssen nicht gleich lang sein. Man kann jede beliebige Kombination wählen, solange die Dauer jedes Teilpraktikums mindestens 4 Wochen Vollzeit entspricht.

    Für Studierende nach FSB 2020 (gültig für Studierende die zum oder nach dem WiSe 20/21 ihr Bachelorstudium begonnen haben) gilt, dass die angegebene Dauer der 3 Praktikumsmodule "Orientierungspraktikum" (4 Wochen), "Berufspraktische Tätigkeit 1" (6 Wochen) sowie "Berufspraktische Tätigkeit 2" (4 Wochen) jeweils eingehalten werden muss.

    Braucht man bei verschiedenen Teilpraktika eigene Praktikumsbescheinigungen und Praktikumsberichte?
    Ja, bitte geben Sie für jedes Teilpraktikum eine separate Praktikumsbescheinigung und einen separaten Praktikumsbericht ab.

    Müssen die einzelnen Teilberichte gleich nach Beendigung der Praktika abgeben werden?
    Nein, im Gegenteil. Bitte geben Sie die Unterlagen erst dann be derm Modulverantwortlichen ab, wenn Sie die kompletten 12 Praktikumswochen abgeleistet, alle Praktikumsbescheinigungen ausgefüllt und alle Praktikumsberichte geschrieben haben.

    Können Teilleistungen (z.B. ein sechswöchiges Praktikum) in WueStudy verbucht werden?
    Nein, leider ist dies aus formalen Gründen nicht möglich.

    Können Praktika auch während des Semesters, also studienbegleitend absolviert werden?
    Dagegen ist nichts einzuwenden. Auf der Praktikumsbescheinigung, auf der das Praktikum bestätigt wird, ist allerdings nur ein Praktikum „mit einer Dauer von xx Wochen in Vollzeit“ vorgesehen. Die Stelle, bei der Sie das Praktikum machen möchte, muss also Ihre tatsächlich abgeleisteten Arbeitszeiten in entsprechend viele Wochenstunden Vollzeit umzurechnen.

    Wie viele Arbeitsstunden studienbegleitend entsprechen einer Woche Vollzeitbeschäftigung? 
    Ein kleines bisschen kann das von Organisation zu Organisation variieren, je nach gültigem Tarifvertrag. Grob können Sie damit rechnen, dass eine Woche Vollzeitbeschäftigung etwa 40 Arbeitsstunden entspricht. Die Grundidee beim semesterbegleitenden Praktikum ist, dass Sie darauf so viel Zeit verwenden, wie es einer Vollzeittätigkeit von so und so viel Wochen entspricht. Wenn Sie z.B. also ein 4-Wochen-Praktikum als studienbegleitendes Praktikum machen wollen und eine Arbeitswoche in der jeweiligen Einrichtung genau 40 Stunden entspricht, müssten Sie insgesamt also 40 mal 4 gleich 160 Stunden studienbegleitend ableisten. Sprechen Sie sich doch bitte vorher mit Ihrem Betreuer ab, wie viele Stunden es genau sind und wie Sie ihm Ihre Arbeitszeit nachweisen sollen.

    Ist es empfehlenswert, bereits relativ früh mit dem Berufspraktikum zu beginnen oder eher erst gegen Studienende? 
    Diese Frage ist allgemeingültig schwer zu beantworten, weil sie einerseits von der Art und Anforderung in der Einrichtung und andererseits vom konkreten Studienverlauf (etwa von Klausuren, der Auslastung durch Seminararbeiten usw.) abhängt. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, möglichst frühzeitig mit den Praktika zu beginnen. Auf der anderen Seite kann man vielleicht mehr von den Praktika profitieren, wenn man schon etwas mehr Kenntnisse aus dem Studium erworben hat. Deswegen sollte man den Mittelweg wählen: Verteilen Sie doch die Teilpraktika so über Ihr Studium, dass Sie immer noch genügend Spielraum für Pausen und unvorhergesehene Ereignisse haben.

    Muss das Praktikum bei einer größeren Einrichtung abgeleistet werden, oder kann es auch eine kleine Praxis sein?
    Eine kleinere Einrichtung wie eine Praxis ist kein Problem, solange es dort eine Psychologin gibt, der Sie betreuen kann und dies dann auf dem Laufzettel bestätigt.

    Können Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie als Betreuer anerkannt werden?
    Nein, das berufsbezogene Praktikum kann leider nicht bei einer Medizinerin abgeleistet werden. Die Prüfungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Betreuerin zwingend eine Psychologin sein muss. Deswegen ist es aber trotzdem möglich, ein Praktikum beispielsweise in einer psychiatrischen Klinik zu machen. Es müssen nur in der Einrichtung neben Ärztinnen auch Psychologinnen arbeiten, die Ihre Betreuung übernehmen. In einer kleineren Praxis hingegen, in der nur Ärztinnen arbeiten, ist das trotz inhaltlicher Überschneidungen aus formalen Gründen nicht möglich.

    Werden Praktika anerkannt, die vor dem Psychologiestudium abgeleistet wurden?
    Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2010/21 ihr Studium begonnen haben, ist eine Anrechnung nicht möglich. Für Studierende ab dem Wintersemester 2020/21 können Praktikumstätigkeiten, die vor dem Studium abgeleistet worden sind, auf Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, aktuell Prof. Dr. Huestegge, als Orientierungspraktikum Psychologie oder Psychotherapie anerkannt werden, sofern die vorgenannten Betreuungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nicht angerechnet werden können die Berufspraktische Tätigkeit 1 oder 2. Es entscheidet immer der Prüfungsausschuss über eine Anerkennung (ein Anspruch auf Anerkennung existiert nicht; es wird je nach Einzelfall entschieden). 

    Können Praktika im Ausland abgeleistet werden?
    Ja. Die Prüfungsordnung macht bei Auslandpraktika keinen Unterschied, solange das Praktikum rechnerisch mindestens vier Wochen Vollzeit entspricht und es unter Anleitung und Betreuung einer Psychologin stattfindet.

    Wenn ich mein Praktikum an einer ausländischen Hochschule absolviere, werden dann die ECTS-Punkte von der ausländischen Uni gutgeschrieben?
    Das Praktikum wird für Ihr Studium hier in Würzburg angerechnet. Deshalb brauchen Sie nur die Bestätigung der ausländischen Uni, aber keine ECTS-Punkte von dort.

    Gibt es die Praktikumsbescheinigung auch auf Englisch oder Spanisch?
    Leider nein. Bei einem Auslandspraktikum ist es deshalb vielleicht nicht möglich, sich das Praktikum einfach auf der Praktikumsbescheinigung bestätigen zu lassen. Sie können sich Ihr Praktikum von der Einrichtung formlos in Englisch bestätigen lassen. 

    Ist das Praktikum auch gültig, wenn ein Feiertag im Praktikumszeitraum liegt?
    Ja. Feiertage gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Praktikanten.

    Muss ich mich in WueStudy für das Praktikum anmelden?
    Ja, Sie müssen sich vor der Verbuchung amelden (nicht vor dem Ableisten!).

    In welchem Zeitraum können die die ECTS-Punkte für die Praktika (und für welches Semester) verbucht werden?
    Die ECTS-Punkte können jederzeit verbucht werden. Nur während eines Ulruabsemesters ist eine Verbuchung nicht möglich.

    Wie lange dauert es nach der Abgabe der Unterlagen, bis die Punkte verbucht werden?
    Normalerweise geht es innerhalb weniger Tage. Allerdings können die Beteiligten auch mal krank oder in Urlaub sein. Wenn es also zeitkritisch ist, planen Sie sich bitte rechtzeitig und erkundigen Sie sich vorher!

    Wird eine  Tätigkeit als studentische Hilfskraft als berufsorientierendes Praktikum anerkannt?
    Nein, die Hilfskraft-Tätigkeit an sich ist kein Ersatz für das Praktikum im Sinne der Prüfungsordnung. Andererseits haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, ein Praktikum bei der Mitarbeiterin abzuleisten, für den Sie auch als Hilfskraft tätig sind. Es muss dann nur gewährleistet sein, dass dieses Praktikum eine eigenständige, über die Hilfskraft-Tätigkeit hinaus gehende Leistung ist wie zum Beispiel ein zusätzliche Experimente oder andere  Arbeiten.