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Intern
    Fachstudienberatung Psychologie

    Berufsqualifizierende Tätigkeit

    Aktuelles

    Bestätigung des Pflichtpraktikums:

    Die Bestätigung, dass es sich bei einem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie auf unterschiedlichem Wege erhalten:

    a) Sie senden den vorausgefüllten Vordruck (s.u.) direkt der Fachstudienberatung (fachstudienberatung-psychologie@uni-wuerzburg.de) per E-Mail im PDF-Format zu. Bitte fügen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können. 

    b) Sie geben den vorausgefüllten Vordruck (s. u.) im Sekretariat des Lehrstuhls Psychologie IV - Pädagogische Psychologie (Raum 111, Röntgenring 10) ab und können ihn einige Tage später wieder abholen. Bitte legen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können. 

    c) Sie senden den vorausgefüllten Vordruck (s.u.) der Fachstudienberatung postalisch (in einem rückfrankierten Umschlag) zu (Fachstudienberatung Psychologie, z. H. Dr. Hannes Münchow, Röntgenring 10 (Raum 104), 97070 Würzburg). Bitte fügen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können. 

    Beachten Sie bitte auch, dass je nach den aktuell geltenden Regelungen infolge des Pandemiegeschehens die Universitätsgebäude u. U. wieder für den Publikumsverkehr geschlossen werden können und dass es u. U. einige Tage dauern kann, bis ein im Sekretariat abgegebener Vordruck unterschrieben werden kann. Die Sendung des Vordrucks per E-Mail ist daher oft schneller und einfacher. 

    Vordruck (bitte Datum freilassen): Vordruck

    Hinweis zur Anerkennung von Pflichtpraktika im Falle eines Praktikumsabbruchs aufgrund der COVID-19-Pandemie:

    Wird ein Praktikum aufgrund der aktuellen Situation abgebrochen, kann dieses für die Dauer der absolvierten Zeit anerkannt werden, auch wenn die in der  Prüfungsordnung vorgeschriebene Mindestdauer von 4 Wochen unterschritten wird. Wenn bspw. bisher 3 Wochen eines 4-wöchigen Praktikums abgeleistet wurden (und dies von Ihrer Praktikumsstelle auch bescheinigt wurde), können Sie diese Zeit als Teil des Pflichtpraktikums anerkennen lassen, obwohl die Dauer unter der in der Prüfungsordnung festgelegten Mindestdauer von 4 Wochen liegt. Ebenso werden aufgrund der aktuellen Situation noch abzuleistende Tage/Wochen nach Wiederaufnahme des Praktikums oder bei einem neuen Praktikum auch dann angerechnet, wenn diese kürzer als die in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Dauer von 4 Wochen sind. Es können natürlich nicht mehr Tage/Wochen anerkannt werden, als tatsächlich abgeleistet wurden.

    Berufsorientierendes Praktikum

    Die Voraussetzungen und Bestimmungen für das 8-wöchige berufsorientierende Praktikum im Masterstudiengang Psychologie (PO 2022) sind ähnlich zu denen im Bachelorstudiengang. Eine Genehmigung des Praktikums vor Praktikumsbeginn ist bei Erfüllung der  Voraussetzungen nicht notwendig. Die Betreuung muss durch eine Person mit einem Abschluss in Psychologie (Master/Diplom) erfolgen. Ein Bachelorabschluss ist nicht ausreichend. Andere Master-/Diplomabschlüsse als Psychologie sind idR nicht ausreichend. 

    Um die Suche nach Praktikumsplätzen zu erleichtern, können Sie die Fachschaftsinitiative dabei unterstützen, Berichte (auf Wunsch anonym) zu bisherigen Praktika zu sammeln. Diese werden dann allen interessierten Studierenden zur Verfügung gestellt.

    Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Praktikum nicht bereits für den Bachelorstudiengang angerechnet wurde, kann auch ein Praktikum anerkannt werden, das während des Bachelorstudiengangs oder zwischen Bachelor- und Masterstudiengang absolviert wurde.

    • Praktikumsbescheinigung
    • Ort, Dauer und Inhalte jedes Teilpraktikums werden auf einer Praktikumsbescheinigung (Vordrucke s. u.) bestätigt, die Studierende gemeinsam mit einem Praktikumsbericht im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie III abgeben müssen, sobald die 8 Wochen abgeleistet sind. Die Verbuchung der ECTS-Punkte für das Pflichtpraktikum kann aus organisatorischen Gründen erst dann erfolgen, wenn die gesamten 8 Wochen abgeleistet sind. Bei zwei Teilpraktika sind zwei Praktikumsbescheinigungen auszufüllen und entsprechend viele Berichte zu schreiben.

    Empfohlene Vorgehensweise:

    - Lesen Sie bitte die Häufig gestellten Fragen zum berufsorientierendem Praktikum.

    - Nehmen Sie zunächst Kontakt mit einer Praktikumsstelle auf und klären Sie ab ob bzw. in welchem Zeitraum Sie Ihr (Teil-) Praktikum ableisten können. Erfragen Sie auch, von wem Sie während dieser Zeit betreut werden. Bei bestimmten Berufsabschlüssen der betreuenden Person kann es nötig sein, sich vorher eine Genehmigung einzuholen, bei Auslandspraktika muss evtl. zunächst die Äquivalenz von Berufsabschlüssen festgestellt werden.

    - Nach Beendigung eines (Teil-) Praktikums sollte Ihre Betreuungsperson Ihnen dieses ebenfalls auf der Praktikumsbescheinigung bestätigen (unterer Abschnitt).

    - Sobald die kompletten 8 Wochen abgeleistet sind, melden Sie sich für die Praktikumsverbuchung in WueStudy an (Prüfungsanmeldung) und reichen alle Praktikumsbescheinigungen und Praktikumsberichte sowie eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie III ein, das dann die Verbuchung übernimmt.