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    Fachstudienberatung Psychologie

    Studieneignungstest

    Informationen zur Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie ab dem Sommersemester 2024

    Die Universität Würzburg beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie (B.Sc.) ab dem Sommersemester 2024 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests zu berücksichtigen. Studieninteressierte werden gebeten, sich auf dieser Seite und auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de regelmäßig zu informieren, ob die Zulassungsordnung in Kraft getreten ist.
    Im Bewerbungsverfahren erfolgt voraussichtlich eine Gewichtung von 60% für die Note der Hochschulzugangsberechtigung und 40% für das Ergebnis im Studieneignungstests.

    Wichtiger Hinweis: Eine Durchführung des Studieneignungstests ist nach aktuellen Planungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) einmal jährlich im Mai möglich.
    Daraus ergibt sich Folgendes: Soll das Ergebnis im Eignungstest für die Bewerbungsphase für das Sommersemester 2024 hinzugezogen werden, muss der Test bereits im Mai 2023 durchgeführt werden. Bewerber:innen für das Sommersemester 2024, die das Testergebnis als gewichtetes Kriterium für die Bewerbung verwenden wollen, müssen den Test demnach bereits im Mai 2023 absolvieren.

    Wichtig: Die Anmeldefrist für den Studieneignungstest Psychologie (BaPsy-DGPs) für 2023 wurde bis zum 20.4.2023 verlängert.

    Die Anmeldung zu der Testdurchführung für 2023 erfolgt in dem Zeitraum vom 20.02.2023 bis einschließlich 20.04.2023 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im Jahr 2023 an zwei Tagen im Mai an einem der ausgewiesenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.

    Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie hier: https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

    Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der DGPs und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls diesen Studieneignungstests für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.

    Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet.

    Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.

    Hinweis: Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen sowie Bewerbungen mit Anrechnung von Wartezeiten ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.