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Institut für Psychologie

Gleichstellungsförderung des Instituts für Psychologie

Während Frauen innerhalb des Psychologiestudiums noch die überwältigende Mehrheit der Studierenden ausmachen, kehrt sich dieses Verhältnis auf dem Wege zur Professur um. Das Institut für Psychologie möchte mit dem Konzept zur Förderung der Gleichstellung einen kleinen Beitrag zum Ausgleich auf verschiedenen Karrierestufen leisten.

 

Förderungsmöglichkeiten:

1. Unterstützung der Forschung

  • Doktorandinnen und Doktoranden können einen Zuschuss zu ihren Forschungsarbeiten in Höhe von maximal 3000 € beantragen
  • Postdoktorandinnen können einen Zuschuss zu ihren Forschungsarbeiten in Höhe von maximal 3000 € beantragen
  • Es können Sachmittel und Mittel für Hilfswissenschaftler/innen beantragt werden.

Antrag: Beschreibung des Vorhabens auf maximal 2 Seiten plus detaillierte Kostenaufstellung. Eine Person kann maximal 1x pro Jahr einen Antrag stellen.

2. Unterstützung der Fortbildung

Doktorandinnen, Doktoranden und Postdoktorandinnen können einen Zuschuss zu einer Fortbildung in Höhe von maximal 500 € beantragen. Die Fortbildung muss einen klaren Bezug zur Forschung und/oder Lehre haben.

Antrag: Beschreibung der Fortbildung, Darstellung des Forschungs-/Lehrebezuges und Kostenauflistung. Auszahlung des Zuschusses ist nur unter Vorlage entsprechender Belege einschließlich einer Bestätigung der Teilnahme möglich.

3. Karl-Marbe-Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Karl Marbe habilitierte die erste Frau an der Universität Würzburg im Fach Psychologie. Der Preis wird jährlich für eine im letzten Jahr publizierte oder akzeptierte Arbeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktorandinnen und Postdoktorandinnen) vergeben. Das Preisgeld dient der weiteren Unterstützung der Forschung. Der Preis ist mit 1000 € dotiert.

Bewerbung: Publizierte oder akzeptierte Arbeit und Darstellung des eigenen Beitrags (bei mehreren Autoren).

4. Charlotte-und-Karl-Bühler-Vorlesung

Einmal im Jahr kann im Rahmen der Charlotte-und-Karl-Bühler-Vorlesung eine Frau zu einem Vortrag an das Psychologische Institut eingeladen werden. Es können maximal 1000 € beantragt werden.

Vorschläge: Kurze Vorstellung der einzuladenden Person mit Forschungsschwerpunkt und Vortragsthema (1 Seite); detaillierte Kostenaufstellung.

Anträge, Bewerbungen und Vorschläge können per E-Mail bis zum 1. Mai eines jeden Jahres bei der Gleichstellungsbeauftragen des Instituts eingereicht werden. Über die Vergabe wird in der Institutsleitungssitzung entschieden.

Würzburg, 18. Dezember 2019