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Institut für Psychologie

Ethikkommission des Instituts

Die Ethikkommission prüft auf Antrag und gibt ggf. eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben am Menschen ab. In ihren Beschlüssen beschränkt sich die Kommission ausschließlich auf die Beurteilung ethischer Aspekte von Forschungsvorhaben nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und nach den Vorgaben der World Medical Association Declaration of Helsinki (Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects). Die Verantwortung des Wissenschaftlers / der Wissenschaftlerin für das Forschungsvorhaben bleibt unberührt, so dass alle zivilrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen vom Antragssteller / von der Antragsstellerin zu tragen sind.

Es werden ausschließlich psychologische Forschungsarbeiten (inkl. studentische Abschlussarbeiten) auf Antrag geprüft, die hauptamtlich am Institut für Psychologie der Universität Würzburg von Angehörigen des Instituts durchgeführt und/oder betreut werden. Dementsprechend können ausschließlich Ethikanträge von Mitgliedern des Instituts für Psychologie der Universität Würzburg angenommen werden.
Begutachtungen von medizinisch-klinischen Forschungsarbeiten bzw. Forschungsanträgen mit Beteiligung von medizinischem Fachpersonal sind prinzipiell bei der Ethikkommission der medizinischen Fakultät zu beantragen (https://www.med.uni-wuerzburg.de/ethik-kommission).

 

Mitglieder

  • Dr. Anand Krishna
  • Dr. André Forster
  • Prof. Anne Böckler-Raettig (Stellvertreterin)
  • Dr. Barbara Händel
  • Dr. Darius Endlich
  • PD Dr. Eva Michel
  • Prof. Johannes Hewig (Vorsitz)
  • PD Dr. Johannes Rodrigues (Stellvertreter)
  • Dr. Julian Gutzeit
  • Dr. Karolin Teichmüller
  • Dr. Karolina Dyduch-Hazar
  • Dr. Kristin Herrmann
  • Dr. Linda Wilkin-Krug
  • Dr. Marie Sophie Hunze
  • Dr. Mario Reutter-Dieker (Stellvertreter)
  • Prof. Martin J. Herrmann
  • M. Sc. Maxi Stiller
  • PD Dr. Oliver Herbort
  • Dr. Patrick Weis
  • Dr. Paul Heineck
  • M.Sc. Philipp Ziebell
  • Dr. Sebastian Seibel

 

Informationen zum 2-stufigen Verfahrensablauf:

I.   Einreichung eines unterschriebenen Kurzantrages in elektronischer Version an jmu-ethikkommission-psy@listserv.dfn.de (max 5 MB Dateianhang; ggf. auf Plattformen wie Gigamove ausweichen). Ein Kurzantrag muss mindestens folgende Unterlagen umfassen:

(1)   Erfassungsbogen (english version) für die Beurteilung eines psychologischen Forschungsprojekts.
(2)   Musterexemplar einer informierten Einwilligungserklärung und ggf. anderer Einverständniserklärungen (z.B. der Ergänzung gemäß EU-DSGVO, sofern personenbezogene Daten erhoben werden)

Baut das Forschungsvorhaben auf zuvor begutachteten Ethikanträgen auf (sog. „Addendum“), empfiehlt sich eine Referenz zu vorherigen Voten (inkl. Ethik-Kürzel, z.B. „2026-01“) mit genauer Darstellung, welche Aspekte des vorherigen Votums erweitert werden sollen.

Die Beantragung eines Ethikvotums muss im Anschreiben kurz begründet werden.

II.  Prüfung des Kurzantrages von der Ethikkommission. Wird der Kurzantrag als unbedenklich bewertet, erfolgt ein Ethik-Votum auf dieser Basis. Wird der Kurzantrag nicht als unbedenklich bewertet, wird der Antragsteller / die Antragstellerin zur Einreichung eines Vollantrages aufgefordert. Dieser umfasst mindestens:

(1) Antragsformular
(2) Erfassungsbogen
(3) Musterexemplar einer informierten Einwilligungserklärung und ggf. anderer Einverständniserklärungen (z.B. der Ergänzung gemäß EU-DSGVO, sofern personenbezogene Daten erhoben werden)
(4) ggf. Projektantrag.

Vollanträge werden von mindestens drei Mitgliedern der Ethikkommission begutachtet. Eine Beurteilung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Monaten.

Erscheint das Stellen eines Vollantrages aus inhaltlichen Gründen geboten (z.B. wegen vulnerabler Stichproben, besonderen physischen oder psychischen Belastungen), dann kann direkt ein Vollantrag gestellt werden.

III.   Bei einem positiven Beschluss erhalten Sie eine Bestätigung der ethischen Unbedenklichkeit Ihrer Studie. Ein negativer Beschluss wird begründet; es werden ggf. Auflagen erteilt oder Änderungsvorschläge unterbreitet. In diesem Fall muss eine revidierte Fassung Ihres Vorhabens erneut der Ethikkommission zur Beurteilung vorgelegt werden.

Es wird dringend empfohlen,  Einwilligungserklärungen auf Grundlage der unten bereitgestellten Vorlagen zu erstellen. Die Vorlage mit Ergänzungen zum Datenschutz gemäß EU-DSGVO kann als Beiblatt der informierten Einwilligungserklärung beigelegt werden, sofern personenbezogene Daten von Versuchspersonen erhoben werden.

Weiterführende Verweise: