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    Fachstudienberatung Psychologie

    Berufsqualifizierende Tätigkeit III

    Die Studierenden werden unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt, indem sie 1. Erstgespräche, Anamnesen, psychodiagnostische Untersuchungen, Indikationsstellungen und Patientenaufklärungen an mindestens sieben Patienten/-innen verschiedenen Alters und mit verschiedenen Störungen durchführen, 2. an mind. zwei einzelpsychotherapeutischen Patientenbehandlungen (davon mind. eine im Kindes- und Jugendalter) aktiv beteiligt werden, 3. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mind. vier Patientenbehandlungen führen und dokumentieren, 4. mind. zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten und 5. an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen.

    In Hochschulambulanzen, Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt werden die Studierenden befähigt, ihr erworbenes Wissen in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patienten/-innen umzusetzen. Dazu werden sie studienbegleitend von Psychotherapeuten/-innen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in der stationären oder teilstationären Versorgung unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patienten/-innen beteiligt.

    Die jeweiligen Praktikumsleistungen werden in Form eines Laufzettels dokumentiert.

    Weiterführende Informationen zur BQT III finden Sie hier: Orientierungshilfe zur Berufsqualifizierenden Tätigkeit III