Intern
    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Prüfungen

    Frühestens nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine mündliche Zwischenprüfung statt. Zwischenprüfungstermine werden in zwei Zeiträumen jeweils am Beginn des Winter- bzw. Sommersemesters angeboten.  Das Ablegen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung und die ambulante Behandlungstätigkeit an der Institutsambulanz.

    Nach Absolvierung aller Ausbildungsteile (frühestens 6 Semester nach Beginn des Weiterbildungsstudiengangs) können sich die Studiengangsteilnehmer für die staatliche Approbationsprüfung bei der zuständigen Prüfungsbehörde Regierung Oberbayern anmelden. Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit einem Umfang von 120 Minuten (multiple choice) und einen mündlichen Teil, der aus einer 30-minütigen Einzelprüfung und einer 120-minütigen Gruppenprüfung mit vier Teilnehmern besteht. Die mündliche Prüfung wird vor einer staatlichen Prüfungskommission, der vier Prüfer aus unterschiedlichen Ausbildungsinstituten Nordbayerns angehören, abgelegt.

    Die Prüfungen finden zweimal im Jahr statt. Die schriftlichen Prüfungstermine finden im März bzw. August zentral in München statt (die genauen Termine werden im Internet bekannt gegeben). Die mündliche Prüfung findet in der Regel ein bis sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung in Räumen eines Instituts in Würzburg statt.

    Das Prüfungszeugnis erhält der Studiengangsteilnehmer nach bestandener staatlicher Prüfung von der zuständigen Prüfungsbehörde. Das Prüfungszeugnis ist die wesentliche Voraussetzung für den Antrag auf Approbation, die auf Antrag auch Regierung Oberbayern zuständigen Landesbehörde erteilt wird.

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