Intern
    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Finanzierung

    Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten fordert von den Teilnehmern nicht nur Zeit und Energie, sondern auch einen erheblichen finanziellen Aufwand. Der finanzielle Aufwand lässt sich jedoch durch die Wahl des Ausbildungsinstituts nur unwesentlich beeinflussen. Extreme Preisunterschiede, d.h. "teure" und "billige" Ausbildungsinstitute gibt es nicht, da alle Träger mehr oder weniger den selben Gesetzmässigkeiten und Rahmenbedingungen unterliegen:

    • Die Ausbildungsinstitute erbringen den geforderten Umfang an Theorieseminaren, Selbsterfahrung- und Supervisionseinheiten.
    • Die den Ausbildungsinstituten entstehenden Kosten wie z.B. Dozentenhonorare sind von München bis Kiel gleich. 
    • Die Ausbildungstherapien in den Institutsambulanzen werden bundesweit einheitlich von den Krankenkassen vergütet.
    • Die Kosten für die Aubildungsleistungen des Insituts werden auf die Ausbildungsteilnehmer umgelegt und diesen in Rechnung gestellt.

    Die Unterschiede zwischen den Instituten bestehen daher vor allem in deren Finanzierungsmodellen, d.h. wie und wann die Teilnehmer die Leistungen des Instituts begleichen. Im folgenden wird daher neben unserem Modell auch das Grundprinzip eines  gängigen alternativen Finanzierungsansatzes vorgestellt. 

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    Finanzierungsmodell

    Unser Modell basiert auf drei einfachen Prinzipen. 

    1. Die Teilnehmer zahlen kostendeckend kalkulierte Gebühren für die Leistungen des Weitenbildungsstudiengangs.

    • Über die gesamte Ausbildungsdauer werden ausschließlich Semesterbeiträge (Studentenwerk) von derzeit (Stand WS 2022/23) 130 € fällig, die jedoch ein Semesterticket für den ÖPNV im Landkreis Würzburg und Main-Spessart einschliessen.
    • Für die Fachsemester 1 bis 6, in denen die Theorieausbildung und die Selbsterfahrung absolviert werden, werden bei der Rückmeldung Weiterbildungsstudiengebühren in Höhe von 2.000 € (Geamtbetrag 12.000 €).
    • Supervisionsgebühren werden direkt mit dem Supervisor abgerechnet (Einzelsupervision 100 €, Gruppensupervison 25,00 €).

    2. Der Studiengang zahlt für alle  im Rahmen der praktischen Ausbildung an Instiutsambulamz erbrachten Behandlungsleistungen eine Beteiligung von 50% des EBM-Honorars.

    • Die Teilnehmer erhalten für eine Therapiesitzung 52 € (Stand 09/2022).
    • Alle Leistungen werden vergütet (genehmigte wie probatorische Sitzungen, Gutachterberichte, Arztbriefe, Diagnostik).

    Alternative Finanzierungsmodelle anderer Insitute sehen dagegen vor, dass die Teilnehmer über die  Ausbildungsdauer eine niedrige Ausbildungsgebühr an das Institut zahlen, dafür in der praktischen Ausbildung eine geringe Vergütung für ihre Behandlungstätigkeit in der Insitutsambulanz erhalten. In diesem Modell finanziert das Institut die Theorieausbildung vor, der Ausbildungsteilnehmer zahlt diesen Kredit im Gegenzug mit seiner Behandlungsleistung zurück. 

    Vor allem wenn der Aspekt der Ausbildungsgebühren stark gewichtet wird, erscheint dieses Modell auf den ersten Blick sehr attraktiv. Doch sollte ein Ausbildungsteilnehmer in jedem Fall sowohl die Gesamtrechnung (s. Beispieltabelle am Ende) als auch die damit verbundenen Rahmenbedingungen betrachten.

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