Intern
    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Praktische Tätigkeit I

    Einrichtungen PT I ("Psychiatrie")

    Die einjährige Praktische Tätigkeit I ("Psychiatrie") im Umfang von 1200 h wird in psychiatrischen klinischen Einrichtungen durchgeführt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts von der zuständigen Landesärztekammer zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen sind.

    Als geeignet gelten grundsätzlich Einrichtungen, die zur ärztlichen Weiterbildung für die Dauer von mindestens 48 Monaten (sog. volle Weiterbildungsbefugnis) zugelassen sind, was in der Regel auf akutpsychiatrische Krankenhäuser zutrifft.  Wenn gewünscht können in diesen Einrichtungen zusätzlich 600 Std. Praktische Tätigkeit II (Psychosomatik) absolviert werden. 

    Die praktische Tätigkeit I soll in der Regel innerhalb eines Jahres abgeleistet werden. Unter Zugrundelegung der regulären Wochenarbeitszeit von 40 h können die vorgeschriebenen 1200 Stunden aber auch in weniger als einem Jahr, d.h. in mindestens 8 Monaten, absolviert werden. 

    Mit folgenden Einrichtungen, die diese Vorraussetzung erfüllen, kooperiert der Weiterbildungsstudiengang:

    Bis zu 600 Stunden Praktische Tätigkeit I können jedoch auch in einer Einrichtung mit geringerer Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden. In diesem Fall  handelt es sich insbesondere Fachkliniken für Psychosomatik und/oder Suchterkrankungen, die im Abschnitt Praktische Tätigkeit II aufgelistet sind. 

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