Intern
    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Praktische Tätigkeit II

    Einrichtungen PT II ("Psychosomatik")

    Die halbjährige Praktische Tätigkeit II ("Psychosomatik") im Umfang von 600 h wird in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt. Als von einem Sozialversicherungsträger (d.h. von Kranken- oder Rentenversicherung) anerkannt gelten Einrichtungen, die mit diesem Träger psychotherapeutische und/oder psychosomatische Behandlungen abrechnen können.

    Die praktische Tätigkeit II soll in der Regel innerhalb von sechs Monaten Jahres abgeleistet werden. Unter Zugrundelegung der regulären Wochenarbeitszeit von 40 h können die vorgeschriebenen 600 Stunden aber auch bereits in 4 Monaten absolviert werden. 

    Mit folgenden Einrichtungen, die diese Voraussetzung erfüllen, kooperiert der Weiterbildungsstudiengang:

    1 Diese Einrichtungen aktuell (Stand Januar 2022) besitzen auch eine sog. kleine Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie (weniger als 48 Monate). Dort können daher zusätzlich bis maximal 600 h Praktische Tätigkeit I geleistet werden. Diese Befugnis ist aber persönlich an den Ltd. Arzt der Einrichtung gebunden, so dass bei einem Leitungswechsel diese Möglichkeit nicht mehr garantiert werden kann. Daher bitte vorab Kontakt mit dem Weiterbildungstudiengang aufnehmen.

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