Learning Agreements

Vor dem Start des Aufenthalts muss eine Vereinbarung dazu getroffen werden, welche Kurse im Ausland studiert werden sollen - das sog. Learning Agreement (LA). Dieses MUSS(!) vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden, da ansonsten kein Stipendium möglich ist. Seit Juni 2023 muss dieses Learning Agreement auf der Online-Plattform MoveOn erstellt werden (Beschluss des International Office vom 05.06.2023). Wir Erasmuskoordinatoren sind ebenfalls gezwungen, diese Software zu benutzen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Bedienung von MoveOn an das International Office; einen Leitfaden für das digitale LA finden Sie auf den Seiten des IO.
Ablauf:
- Im Learning Agreement wird eingetragen, welche Veranstaltungen Sie an der Gastuniversität besuchen möchten. Das LA muss MINDESTENS(!) 20 ECTS-Punkte enthalten und mindestens 10 ECTS müssen aus dem Hauptfach stammen.
- Die Stipendienvergabe ist von der Anrechnung unabhängig, Sie müssen nur im Sinne der o.g. Kriterien ordentlich studieren. Es gibt durchaus Erasmusstudierende, die sich keinen einzigen Kurs anrechnen lassen.
- Bei ,,Verwaltungskontakt an der Heimatinstitution" wählen Sie Rainer Scheuchenpflug aus. Tragen Sie z.B. Wolfgang Lenhard ein, kann das LA nicht unterschrieben werden.
- Bei email des adminstrativen Kontakts der Heimatinstitution tragen Sie die Funktionsadresse "erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de" ein. Bitte verwenden Sie nicht die personalisierten emailadressen der Koordinatoren!
- Als EQF-Niveau (Punkt Qualifikation und Kompetenz der Studierenden) geben Bachelorstudierende das Niveau 6 an, Studierende im Master geben 7 an.
- Unter „Stay (receiving) Semester component“ tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gastuni studieren möchten.
- Beachten Sie bei Ihren Planungen die aktuellen Regelungen Ihrer Gastuniversität und informieren Sie sich rechtzeitig über Prüfungszeiträume u.ä.
- Wenn Sie während der Planung des LAs konkrete Fragen zu Kurswahl und Procedere haben, wenden Sie sich bitte an Stefanie Griebsch, die Ihnen Hilfestellung geben kann. Sie können auch eine Mail an erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de senden, dann erreicht Ihre Anfrage Herrn Scheuchenpflug, der die Anrechnungen verantwortet. Bitte schicken Sie keine Erasmusfragen an die personalisierten Dienstmails der Koordinatoren.
- Es ist empfehlenswert, im Ausland möglichst viele Kurse zu Themen zu besuchen, die Sie in Würzburg nicht studieren können – dafür gehen Sie schließlich an eine andere Uni. In der Prüfungsordnung des Bachelorstudiums sind die Module 06-PSY-AP Ausgewählte Themen der Psychologie und 06-PSY-PE Psychologierelevantes Ergänzungsfach im Wahlpflichtbereich Vertiefung genau für die Anrechnung solcher Psychologie-Kurse vorgesehen, im Master Psychologie gibt es dafür die Module 06-PSY-MA-NF-1 + 2 Nichtpsychologisches Nebenfach im Wahlpflichtbereich Nebenfach. Im klinischen Master ist die Menge der Module, in die angerechnet werden kann, sehr eng begrenzt (Psychologische Grundlagenforschung und Methodenlehre); insbesondere gibt es keine Mantelmodule wie im Bachelor oder im Master Psychologie.
- Unter „Home (Sending) Semester component“ können Sie die Module der Uni Würzburg eintragen, in die Sie eine Anrechnung der Leistungen aus dem Ausland wünschen. Der Component Code ist das Modulkürzel aus der Studienfachbeschreibung, also 06-PSY-xxxx für Module im Bachelor, 06-PSY-MA-XXXX für Module im Master Psychologie und 06-PSY-MAKLIN-xxxx für Module im klinischen Master.
- Am einfachsten tragen Sie die ausländischen Kurse, die Sie evtl. anrechnen lassen möchten, als erste in Ihr LA ein, dann fällt die Zuordnung der Quellmodule zu den Zielmodulen einfacher. Wenn Sie dann weiteren ausländischen Kursen kein Zielmodul an der Uni Würzburg zugeordnen, ist klar, dass Sie dafür keine Anrechnung wünschen.
- Manchmal besteht MoveOn darauf, dass Sie jedem ausländischen Kurs ein Zielmodul unter Heimat(Senden) zuordnen. Wenn Sie in diesem Fall für ausländische Kurse keine Anrechnung wünschen, tragen Sie als Zielkurs im Titel eine Ziffer ein, als ECTS 0 Punkte und notieren im Kommentar "I do not wish recognition of this course".
- Tragen Sie nicht einfach die Titel der ausländischen Kurse sowohl unter Aufenthalt (empfangende Uni) als auch unter Heimat (sendende Uni) ein. Die Module in Würzburg heißen anders als die ausländischen Kurse. Wenn Sie keine Anrechnung wünschen: Zielmodul weglassen, oder Ziffer als Titel eintragen s.o.
- Wenn Sie alle Einträge gemacht haben, müssen Sie Ihr Learning Agreement in MoveOn nicht nur speichern, sondern auch genehmigen, das entspricht einer Unterschrift. Dadurch ändert sich der Status, der (für Koordinatoren) in MoveOn angezeigt wird.
- Herr Scheuchenpflug bearbeitet die Liste der LAs in MoveOn nach Status, d.h. er prüft Agreements, die von den Studierenden genehmigt wurden, auf Vollständigkeit (mindestens 20 ECTS, 10 aus dem Hauptfach) und auf prinzipielle Anrechenbarkeit der gewünschten korrespondierenden Module. Wenn alles ok ist, genehmigt er das LA ebenfalls, wodurch das Formular der erasmuskoordinierenden Person Ihrer Gastuni vorgelegt wird; wenn nicht, wird er Ihnen eine Mail mit notwendigen Änderungen senden.
- Sie können auch vor dem Anlegen des LA mit Herrn Scheuchenpflug klären, ob gewählte Kurse anrechenbar sind. Dabei müssen Sie genauso wie im LA angeben, welche Kurse mit welchen Titeln und ECTS-Punkten Sie gerne für welche lokalen Module angerechnet bekommen möchten. Es empfiehlt sich auch, Inhaltsangaben zu den Kursen mitzusenden, z.B. Auszüge aus den Modulhandbüchern der ausländischen Uni.
- Es gibt (bei uns) keine Listen von Kursen, die man an der Uni XY als Erasmus studieren kann - diese Listen wären im Moment des Anlegens veraltet. Sie müssen sich schon an der Uni, an der Sie Ihr Auslandsstudium durchführen möchten, selbst kundig machen.
- Derzeit (September 2023) ist der Eintrag bei home component aus Sicht der Fachkoordinatoren unverbindlich. D.h. Sie legen sich im LA nicht auf eine Anrechnung fest; Sie können sich aber bei einer Genehmigung des LA darauf verlassen, dass die von Ihnen gewählten Kurse anrechenbar wären. Die Anrechnung der Module nach Ihrem Auslandsaufenthalt erfolgt unabhängig von den Einträgen im Learning Agreement über einen separaten Weg, vgl. die Beschreibung auf dieser Seite. Dort finden Sie auch Kriterien für die Anrechenbarkeit von Kursen.
- Es kann sein, dass das LA von der Gastuni abgelehnt wird; in diesem Fall finden Sie einen Kommentar in MoveOn, der Ihnen sagt warum („Component code missing“ oder „course xy is not open for Erasmus students“ o.ä.). Dann beginnt der Zyklus von vorne: Sie ändern Ihr LA, Sie geben es elektronisch frei, Herr Scheuchenpflug stimmt zu, die Gastuni stimmt zu
- Bitte beachten Sie, dass wir Erasmuskoordinatoren unsere Aufgabe im Gegensatz zu Mitarbeitenden im IO nicht hauptberuflich ausüben; bei Herrn Scheuchenpflug ist die Koordination seit WS22 eine Zusatzaufgabe zur Lehre in Statistik und Aufgaben der Selbstverwaltung. Daher kann es zu Verzögerungen beim Approval kommen, gerade in der Prüfungszeit. Die vorlesungsfreien Zeiten von Gastunis unterscheiden sich u.U. von denen in Würzburg, und Unimitarbeitende können nur in der vorlesungsfreien Zeit in Urlaub gehen. Sie können also nicht erwarten, dass ein von Ihnen genehmigtes LA sofort weiterbearbeitet wird. Beginnen Sie daher rechtzeitig mit der Planung. Sollte Ihr Aufenthalt im September beginnen, fangen Sie bitte im April mit der Planung an.
Wenn/Da es in den ersten Wochen Ihres Auslandsaufenthaltes zu Änderungen in Ihrer Kurswahl kommt, können Sie das LA aktualisieren. Dafür gibt es eine eigene Routine in MoveOn, vgl. den Leitfaden. Und natürlich müssen auch diese Änderungen den Zyklus der dreiseitigen Genehmigung durchlaufen.
Nach Ihrer Rückkehr weisen Sie mit dem Transscript der Gastuni nach, welche Leistungen Sie tatsächlich erbracht haben, und stellen dann einen Antrag auf Anrechnung (Beschreibung auf dieser Seite); eine automatische Verbuchung der Einträge im LA in WueStudy findet nicht statt. D.h. Ihr LA zwingt Sie nicht dazu, diese Kurse später anrechnen / in das Transscript in Würzburg eintragen zu lassen. Aber eine Genehmigung Ihrer Anrechnungswünsche im LA stellt vorab sicher, dass nach Bestehen der Kurse im Ausland eine Anrechnung hier in Würzburg möglich ist.
Im Übrigen: Das Ziel des Erasmusprogramms ist die Förderung eines Auslands-Studiums. Dabei sind die Anforderungen gegenüber einem Regelstudium an der Heimatuni bereits deutlich verringert: Insgesamt 20 ECTS statt 30 pro Semester, nur 10 statt 30 aus dem Hauptfach. Ersparen Sie Ihren Fachkoordinatoren daher die Nachfrage, ob Sie ausnahmsweise weniger ECTS machen können – wir haben das Kriterium nicht festgelegt, und nicht wir sind für die Prüfung des Kriteriums zur Stipendienvergabe zuständig, sondern das International Office. Ihr Auslandsaufenthalt wird von allen Steuerzahlenden der EU finanziert, von denen die meisten nie selbst in den Genuss einer Erasmusförderung kommen werden. Daher sollten Sie sich ernsthaft anstrengen, ein vernünftiges Studium im Ausland durchzuführen, und ein Teil dieser Anstrengung ist das Erstellen des Learning Agreements.