piwik-script

Deutsch Intern
    Department of Psychology IV

    Anerkennung von Leistungen

    Die Anrechnung der Leistungen erfolgt durch das Prüfungsamt. Hierfür müssen Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung der Prüfungsleistungen stellen (Formular; Word-Dokument). Der Ablauf:

    1. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Kommen Sie mit dem ausgedruckten Formular in die Sprechstunde oder mailen sie eine digitale Version an erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de. Bitte tragen Sie die anzurechnenden Module ein und spezifizieren Sie die Modulbezeichnung (siehe Beispiel). Bei ASQ-Leistungen suchen Sie bitte im aktuellen ASQ-Pool nach entsprechenden Modulen.
    2. In der Sprechstunde / der Mail-Korrespondenz wird zusammen mit der Leistungsbescheinigung der Gastuniversität die Äquivalenz der Module bescheinigt. Wenn Sie die Materialien (Antrag + Transcript) mailen, dann leite den unterzeichneten Antrag automatisch an das Prüfungsamt weiter. Bitte achten Sie darauf, dass alles vollständig und eindeutig ausgefüllt ist, damit die Bearbeitung ohne Rückfragen möglich ist. Bitte verwenden Sie als Codes der Module keine Prüfungsnummern, sondern die Kurzbezeichnungen der Module, also z. B. "06-PSY-KogPsy-1".
    3. Sofern Sie mit der ausgedruckten Fassung in der Sprechstunde waren, bringen Sie anschließend die Unterlagen zum Prüfungsamt. Sie können Dokumente auch per Mail an das Prüfungsamt  senden. Dort werden die Noten berechnet und eingetragen.

    Sollten Sie mit der berechneten Note nicht einverstanden sein, so können Sie beim Prüfungsausschuss der Insituts für Psychologie einen Antrag auf Neufestsetzung der Note stellen.

    Beispiel für einen ausgefüllten Anrechnungsantrag

    Wenn Sie einen Antrag stellen, dann muss dieser vollständig ausgefüllt sein. Das beinhaltet nicht nur die Module, die Sie im Ausland erfolgreich bestanden haben, sondern auch die Angabe, welche Module in Würzburg dafür angerechnet werden sollen. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen. Bitte verwenden Sie für nicht-editierbare Felder die Kommentarfunktion Ihres PDF-Programms (Browser sind normalerweise dafür ungeeignet). Hier ein fiktives Beispiel für Seite 3 des Antrags:

    Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit

    • Damit im Ausland erworbene Leistungen angerechnet werden können, muss in etwa Äquivalenz gegeben sein. Das ist am einfachsten über die ECTS-Punkte möglich und es ist per se dann gegeben, wenn Inhaltsbereich der Module und ECTS-Punkte in Würzburg und der Gastuniversität gleich sind.
    • Auch wenn die ECTS-Punkte nicht überein stimmen, dann ist eine Anrechnung möglich, sofern Umfang und Komplexität der Module vergleichbar ist. Es ist also auch dann eine Anrechnung möglich, wenn die ECTS-Punkte des Moduls an der Gastuniversität von dem Modulplan in Würzburg abweichen.
    • Module, die in Würzburg benotet sind, erfordern eine im Ausland gegebene Note oder zumindest Angaben über die erreichte Punktzahl (zzgl. Bestehensgrenze und maximale Punktzahl), damit das Prüfungsamt eine Note berechnen kann. Es ist möglich, hierfür gesonderte Bestätigungen von Dozierenden der Gastuniversität vorzulegen, wenn in der Leistungsbescheinigung hierzu keine Note vorhanden ist.
    • In Würzburg erworbene Boni können nicht mit Leistungen aus dem Ausland kombiniert werden.
    • Es können nur Module angerechnet werden. Die Verbuchung einzelner Kurse innerhalb eines Moduls ist nicht möglich.
    • Es können Kurse aus dem Ausland kombiniert werden.
    • Besonders einfach lässt sich im Bachelor das Modul 06-PSY-AP/-1 und 06-PSY-PE anrechnen. Hier können beliebige Kurse kombiniert werden. Im Master  gilt das für das "Nichtpsychologische Nebenfach".

    Wenn Sie möchten, dann können Sie auch zunächst mit unserer studentischen Mitarbeiterin im Erasmus-Team, Leonie Haslreiter, die Module durchsprechen, bevor Sie eine Anrechnung beantragen.

     

    Ermittlung der Noten

    Die Berechnung der Noten erfolgt zentral durch das Prüfungsamt. Das Erasmus-Team kann hierzu leider keine Auskünfte erteilen. Wenn Sie vorab erfahren möchten, welche Note bei der Umrechnung resultiert, dann bitte direkt an das Prüfungsamt wenden. Sollten Sie mit der Umrechnung der Noten beim Anerkennungsverfahren nicht einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, beim Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie einen formlosen Antrag auf Neuberechnung der Noten zu stellen.