Deutsch Intern
    Department of Psychology IV

    Learning Agreements

    Vor dem Start des Aufenthalts muss eine Vereinbarung dazu getroffen werden, welche Kurse im Ausland studiert werden sollen - das sog. Learning Agreement (LA). Dieses MUSS(!) vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden, da ansonsten kein Stipendium möglich ist. Seit Juni 2023 muss dieses Learning Agreement auf der Online-Plattform MoveOn erstellt werden (Beschluss des International Office vom 05.06.2023). Wir Erasmuskoordinatoren sind ebenfalls gezwungen, diese Software zu benutzen.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Bedienung von MoveOn an das International Office; einen Leitfaden für das digitale LA finden Sie auf den Seiten des IO.

    Ablauf:

    • Im Learning Agreement wird eingetragen, welche Veranstaltungen Sie an der Gastuniversität besuchen möchten. Das LA muss MINDESTENS(!) 20 ECTS-Punkte enthalten und mindestens 10 ECTS müssen aus dem Hauptfach stammen.
    • Die Stipendienvergabe ist von der Anrechnung unabhängig, Sie müssen nur im Sinne der o.g. Kriterien ordentlich studieren. Es gibt durchaus Erasmusstudierende, die sich keinen einzigen Kurs anrechnen lassen.
    • Unter „Stay (receiving) Semester component“ tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gastuni studieren möchten.
    • Beachten Sie bei Ihren Planungen die aktuellen Regelungen Ihrer Gastuniversität und informieren Sie sich rechtzeitig über Prüfungszeiträume u.ä.
    • Wenn Sie während der Planung des LAs konkrete Fragen zu Kurswahl und Procedere haben, wenden Sie sich bitte an Stefanie Griebsch, die Ihnen Hilfestellung geben kann. Sie können auch eine Mail an erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de senden, dann erreicht Ihre Anfrage Herrn Scheuchenpflug, der die Anrechnungen verantwortet. Bitte schicken Sie keine Erasmusfragen an die personalisierten Dienstmails der Koordinatoren.
    • Unter „Home (Sending) Semester component“ können Sie äquivalente Module der Uni Würzburg eintragen. Der Component Code ist das Modulkürzel aus der Studienfachbeschreibung, also 06-PSY-xxxx.
    • Sie können vorab mit Herrn Scheuchenpflug klären, ob gewählte Kurse anrechenbar sind. Aber da die meisten Learning Agreements bei Ankunft an der Gastuni geändert werden müssen, ist diese Prüfung zum Zeitpunkt der Erstellung der ersten Version des LA eine Zeitverschwendung.
    • Derzeit (September 2023) ist der Eintrag bei home component aus Sicht der Fachkoordinatoren unverbindlich. Die Anrechnung der Module nach Ihrem Auslandsaufenthalt erfolgt unabhängig von den Einträgen im Learning Agreement über einen separaten Weg, vgl. die Beschreibung auf dieser Seite
    • Es ist empfehlenswert, im Ausland möglichst viele Kurse zu Themen zu besuchen, die Sie in Würzburg nicht studieren können – dafür gehen Sie schließlich an eine andere Uni. In der Prüfungsordnung des Bachelorstudiums sind die Module 06-PSY-AP Ausgewählte Themen der Psychologie und 06-PSY-PE Psychologierelevantes Ergänzungsfach im Wahlpflichtbereich Vertiefung genau für die Anrechnung solcher Psychologie-Kurse vorgesehen, im Master gibt es dafür die Module 06-PSY-MA-NF-1 + 2 Nichtpsychologisches Nebenfach im Wahlpflichtbereich Nebenfach.
    • Wenn Sie alle Einträge gemacht haben, müssen Sie Ihr Learning Agreement in MoveOn „approven“, das entspricht einer Unterschrift. Dadurch ändert sich der Status, der (für Koordinatoren) in MoveOn angezeigt wird.
    • Herr Scheuchenpflug bearbeitet jede Woche die Liste der LAs in MoveOn nach Status. Wenn alles ok ist, wird er das LA ebenfalls „approven“, wodurch das Formular der erasmuskoordinierenden Person Ihrer Gastuni vorgelegt wird; wenn nicht, wird er Ihnen eine Mail mit notwendigen Änderungen senden.
    • Es kann sein, dass das LA von der Gastuni abgelehnt wird; in diesem Fall finden Sie einen Kommentar in MoveOn, der Ihnen sagt warum („Component code missing“ oder „course xy is not open for Erasmus students“ o.ä.). Dann beginnt der Zyklus von vorne: Sie ändern Ihr LA, Sie geben es elektronisch frei, Herr Scheuchenpflug stimmt zu, die Gastuni stimmt zu
    • Bitte beachten Sie, dass Erasmuskoordinator:innen ihre Aufgabe im Gegensatz zu Mitarbeitenden im IO nicht hauptberuflich ausüben; bei Herrn Scheuchenpflug ist die Koordination seit WS22 eine Zusatzaufgabe zur Lehre in Statistik und Aufgaben der Selbstverwaltung. Daher kann es zu Verzögerungen beim Approval kommen, gerade in der Prüfungszeit. Die vorlesungsfreien Zeiten von Gastunis unterscheiden sich u.U. von denen in Würzburg, und Unimitarbeitende können nur in der vorlesungsfreien Zeit in Urlaub gehen. Sie können also nicht erwarten, dass ein von Ihnen genehmigtes LA sofort weiterbearbeitet wird. Beginnen Sie daher rechtzeitig mit der Planung. Sollte Ihr Aufenthalt im September beginnen, fangen Sie bitte im April mit der Planung an.
    • Glauben Sie bitte nicht, dass Sie die Kurse im LA so wie geplant studieren werden. Die Erfahrung aller Beteiligten zeigt, dass Sie Ihr LA zu Beginn des Auslandsaufenthalts ändern werden, weil Kurse nicht angeboten werden, weil sich Kurse zeitlich überschneiden, oder weil Sie bemerken, dass sie die Kurse wegen zu hoher Sprachanforderungen nicht schaffen können. Trotzdem müssen Sie das LA vor der vom IO gesetzten Frist mit allen Zustimmungen vorliegen haben, damit Sie das Stipendium erhalten. Das haben nicht Ihre Fachkoordinatoren festgelegt, sondern die EU, und das International Office muss diese Festlegung umsetzen.

    Wenn/Da es in den ersten Wochen Ihres Auslandsaufenthaltes zu Änderungen in Ihrer Kurswahl kommt, können Sie das LA aktualisieren. Dafür gibt es eine eigene Routine in MoveOn, vgl. den Leitfaden. Und natürlich müssen auch diese Änderungen den Zyklus der Approvals durchlaufen.

    Nach Ihrer Rückkehr weisen Sie mit dem Transscript der Gastuni nach, welche Leistungen Sie tatsächlich erbracht haben; eine Verbuchung in MoveOn findet nicht statt.

    Im Übrigen: Das Ziel des Erasmusprogramms ist die Förderung eines Auslands-Studiums. Dabei sind die Anforderungen gegenüber einem Regelstudium an der Heimatuni bereits deutlich verringert: Insgesamt 20 ECTS statt 30 pro Semester, nur 10 statt 30 aus dem Hauptfach. Ersparen Sie Ihren Fachkoordinatoren daher die Nachfrage, ob Sie ausnahmsweise weniger ECTS machen können – wir haben das Kriterium nicht festgelegt, und nicht wir sind für die Prüfung des Kriteriums zur Stipendienvergabe zuständig, sondern das International Office. Ihr Auslandsaufenthalt wird von allen Steuerzahlenden der EU finanziert, von denen die meisten nie selbst in den Genuss einer Erasmusförderung kommen werden. Daher sollten Sie sich ernsthaft anstrengen, ein vernünftiges Studium im Ausland durchzuführen, und ein Teil dieser Anstrengung ist das Erstellen des Learning Agreements.