Deutsch Intern
    Department of Psychology IV

    Frequently Asked Questions (FAQ)

    Die Anmeldedaten werden mit dem International Office abgeglichen. Personen, die sich auch bei weiteren Programmen bewerben, werden zunächst bei der Auswahl der Plätze zurückgestellt und in einer zweiten Runde berücksichtigt.

    Bitte verfassen Sie Ihre Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache. Das Motivationsschreiben und die geplanten Studienschwerpunkte sollten auf die Erstwahl bezogen sein.

    Unser Institut hat Verträge mit sehr vielen Partneruniversitäten (Übersicht). Sie können die einzelnen Verträge einsehen.

    Austauschprogramme mit den USA, mit einer Reihe von Partnerhochschulen in Europa (sog. "Coimbra-Gruppe") sowie weiteren Partneruniversitäten weltweit werden vom International Office koordiniert. Darüber hinaus bietet das International Office einige wenige weitere Erasmus-Plätze im Fach Psychologie an.

    Sollte es einen sagenhaft tollen Studienort innerhalb der EU geben, zu dem Sie Verbindungen haben oder aufbauen können, dann ist es möglich, eine neue Partnerschaft anzubahnen. Das Abschließen eines Vertrags kann sehr schnell erfolgen, wenn die Partneruniversität an einem Austausch interessiert ist. Ich bin Ihnen für jede Hilfe zur Erweiterung der Erasmus-Partnerschaften sehr dankbar! Bitte kontaktieren Sie bei Fragen erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de.

    Anfallende Studiengebühren werden vom Erasmus-Programm übernommen bzw. es werden die Studiengebühren erlassen.

    Studierende erhalten je nach Zielland eine Unterstützung zwischen 6 und 10 Euro pro Tag. In der Regel liegt die Höhe des Stipendiums etwas unter 300 Euro und kollidiert aus diesem Grund auch nicht mit dem Auslandsbafög. Die Höhe des Stipendiums steht nach der Nominierung frühestens im Juli fest. Versuchen Sie bitte bereits vorher, den Prozess der Beantragung des Auslandsbafögs in Gang zu bringen und reichen Sie die Unterlagen zum Stipendium nach, sobald diese vorliegen.

    Die aufnehmenden Universitäten bieten meist einen Service an, der bei diesen Aspekten hilft (Mentoren-Programme, Tutoren ...). Bei den meisten Gastuniversitäten bekommen Erasmus-Studierende automatisch einen Wohnheimplatz angeboten. Das ist z. B. auch hier in Würzburg der Fall. Der Grad an Unterstützung variiert jedoch von Universität zu Universität. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen, die Sie nach der Nominierung von der Gastuniversität erhalten.

    Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes müssen Sie mindestens im 3. Fachsemester sein. Sie können sich also bereits im ersten Semester für einen Aufenthalt bewerben, der dann im folgenden Wintersmester (also dann das dritte Fachsemester) beginnt. Je früher Sie gehen, desto mehr Möglichkeiten der Anrechnung von Leistungen gibt es, da Sie noch viele Module haben, die noch nicht absolviert sind.

    Für Bachelorstudierende ist die Auswahl an Gastuniversitäten größer als für Masterstudierende (s. die Übersicht des IO). Es ist prinzipiell auch möglich, sowohl während des Bachelor- als auch während des Masterstudiums mit Erasmus ins Ausland zu gehen, maximal 12 Monate je Studienabschnitt. Ein Aufenthalt ist im Wintersemester oder für ein ganzes Jahr günstiger als ein Start im Sommersemester, da durch die Verschiebung des Semesterbeginns im Januar und Februar oft Kollisionen mit Klausuren in Würzburg auftreten. Oft beginnt an der Gastuniversität das Sommersemester bereits Anfang Februar.

    Generell gilt: Gehen Sie während des Studiums ins Ausland! Diese Chance bietet sich vielleicht nie wieder oder nie wieder so unkompliziert.

    Das ist möglich. Wir können Ihnen aber leider kein Auslandspraktikum vermitteln. Sie müssen sich selbst eine geeignete Praktikumsstelle suchen. Der Vorteil der Praktika liegt darin, dass meist Fördermittel übrig sind und Sie praktisch jederzeit im Jahr eine Förderung beantragen können. Weitere Informationen beim International Office

    Das hängt natürlich nicht nur von Ihren Voraussetzungen, sondern auch sehr von der Anzahl der Bewerbungen für Ihre Wunschuniversitäten ab. Daher können keine Prognosen getroffen werden. Es gilt: Je besser Ihre Voraussetzungen sind, desto besser sind Ihre Chancen einen Wunschplatz zu erhalten. Das erklärte Ziel der Erasmus-Koordinationsstelle ist es, allen Studierenden, die ernsthaft ein Studium im Ausland ins Auge fasst, dieses auch zu ermöglichen. Allerdings ist es nicht immer möglich, die Wunschuniversität / das Wunschland anzubieten.

    Die Dauer des Aufenthaltes muss mindestens drei Monate betragen, maximal ist ein Studienjahr möglich. Die bei den einzelnen Universitäten angegebene Anzahl von Monaten ist die maximal mögliche Anzahl. Erfahrungsgemäß sind die Studierenden nach einem zweisemestrigen Auslandsaufenthalt noch begeisterter; Sie sollten daher einen längeren Aufenthalt in Betracht ziehen, sofern es bei Ihrer Wunschuniversität möglich ist. Der gesamte Auslandsaufenthalt muss in ein- und demselben akademischen Jahr liegen, das von EU-Land zu EU-Land etwas variiert (häufig September - August). Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei der Gastuniversität.

    Ein Auslandsaufenthalt ist auch im Sommersemester möglich, im Wintersemester allerdings in der Regel etwas einfacher zu organisieren. Bei den Gastuniversitäten beginnt das Sommersemester meist bereits Anfang Februar und Sie könnten Probleme mit Klausurterminen in Würzburg bekommen. Berücksichtigen Sie für Ihre Planungen für diese Entscheidung also die Struktur des akademischen Jahres an der Gastuni! Bei einem Beginn zum Sommersemester ist es nicht möglich, ein ganzes Jahr weg zu gehen.

    Ja! Zur Vermeidung von Missbrauch der Fördermittel müssen Sie nach Ihrer Rückkehr nachweisen, dass Sie im Ausland Leistungspunkte erworben haben - unabhängig davon, ob diese an Ihrer Heimatuniversität auch anerkannt werden. Wenn Sie Ihren Aufenthalt planen, sollten Sie etwa 20 bis 30 ECTS Punkte pro Semester anstreben. Erfahrungsgemäß kann es dann während des Aufenthaltes zu einigen Änderungen kommen, und Sie erreichen weniger ECTS als geplant. Größere Abweichungen müssen Sie nach Ihrer Rückkehr begründen; hierfür ist das International Office zuständig. Es wird von Ihnen eine Begründung fordern, wenn Sie weniger als 10 Punkte im Hauptfach erworben haben. Es spielt aber keine Rolle, wie viele Punkte Sie in Würzburg anrechnen lassen, sondern es geht um die ECTS an den Gastunis.

    Wenn Sie Auslands-BaFöG beantragen möchten, dann benötigen Sie i.d.R. eine Bescheinigung über das Erasmus-Stipendium. Die Höhe der Fördersumme steht leider meist erst im Juli fest, sodass vorher keine Bestätigung ausgestellt werden kann. Es ist jedoch sinnvoll, bereits vorher das BaFöG zu beantragen, verbunden mit dem Hinweis, die ausstehenden Informationen nachzureichen. Die Ausstellung der Bescheinigungen erfolgt durch Verena Leidl vom International Office.

    Sie sollten es versuchen, Auslands-BaFöG zu beantragen, selbst wenn Sie im Inland keine Förderung erhalten. Die Einkommensschwellen sind für das Ausland großzügiger und vielleicht kommen Sie während des Auslandsaufenthalts in den Genuss der Förderung.

    Eine Anerkennung einer im Ausland abgefassten und bewerteten Abschlussarbeit ist leider nicht möglich. Das bedeutet, dass die Arbeit nicht per Anerkennungsformular anerkannt werden kann. Es gibt aber ähnlich wie beim Verfassen der Arbeit außerhalb der Universität die Möglichkeit, sich Betreuer in Würzburg zu suchen, die die Arbeit offiziell hier betreuen und auch die Begutachtung vornehmen. In diesem Fall kann die Arbeit in Kooperation mit der Gastuniversität verfasst werden.

    Gute Sprachfertigkeiten erhöhen die Chancen bei der Bewerbung für eine bestimmte Universität oder ein bestimmtes Land. Teilweise verlangen auch Universitäten vor Antritt des Aufenthalts verbindlich nachgewiesene Sprachfertigkeiten. Für die Bewerbung selbst wäre es jedoch übertrieben, eigens Tests machen zu lassen. Verwenden Sie einfach die Nachweise, die Sie verfügbar haben, z.B. Abiturzeugnis, Teilnahmebestätigungen bereits absolvierter Sprachkurse ...

    Wenn Sie aus dem Ausland zurück sind, müssen Sie innerhalb des folgenden Semesters die Leistungen anrechnen lassen. Hierfür müssen Sie persönlich in die Sprechstunde kommen, oder Sie schicken eine Vertreterin oder einen Vertreter, der/die über Ihre Studienplanung Bescheid weiß und für Sie sprechen kann. Bitte laden Sie sich das aktuelle Antragsformular des Prüfungsamtes und bringen Sie es vollständig ausgefüllt in die Sprechstunde mit. Machen Sie sich Gedanken, welche Kurse Sie dafür angerechnet bekommen möchten. Bitte bringen Sie ebenfalls das Learning Agreement und das bestätigte Transcript of Records mit, das Sie von der Gastuniversität erhalten haben. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind grundsätzlich nicht möglich.

    (Kopie 1)

    Information for Incoming Students